Schlichtungsstelle
Das Zivilrechtsänderungsgesetz sieht ab 1.7.2004 vor, dass bei Streitigkeiten im Nachbarschaftsrecht ein Schlichtungsversuch unternommen werden muss, bevor bei Gericht geklagt werden kann. Die Österreichische Notariatskammer hat dazu eine Schlichtungsstelle eingerichtet, bei der ein Antrag auf Schlichtung gestellt werden kann. Das Schlichtungsverfahren wird von einem Notar oder Notariatskandidaten durchgeführt.









