Standesautonomie
Durch Gesetz einem Berufsstand übertragene Selbstverwaltung der eigenen Angelegenheiten. Zum Funktionieren der Selbstverwaltungskörper gehört die Mitgliedschaft der Standesmitglieder kraft Gesetzes. Die Standesautonomie sichert zugleich die Unabhängigkeit der Mitglieder in der Berufsausübung und schützt vor staatlichen Eingriffen in die Beziehungen zwischen Notaren und Klienten.









