Standespflichten
Der Notar ist von Gesetzes wegen verpflichtet, nicht nur die für die Ausübung seines Berufes geltenden Rechtsvorschriften zu beachten, sondern auch die Forderungen der Standessitte zu befolgen. Verletzt er schuldhaft Rechtsvorschriften oder die Standessitte, ist er entweder von der Kammer mit Ordnungsstrafen oder vom Dienstgericht mit Disziplinarstrafen zu belegen, je nach der Schwere der Standespflichtverletzung.









