Standessitte

Darunter versteht man jene Regeln, die nach allgemeiner Meinung der Berufsangehörigen eingehalten werden müssen, um - über die gesetzlichen Berufspflichten hinaus - die objektive und korrekte Ausübung des Notarenberufes sicherzustellen. Die Standessitte ist für den Notar nicht nur maßgebend für sein Auftreten gegenüber Parteien und in der Öffentlichkeit, sondern auch gegenüber Gerichten, anderen Behörden und seinen Kollegen. Die Standessitte wird häufig in Richtlinien der Österreichischen Notariatskammer zusammengefasst. Diese befassen sich auch näher mit der Berufsausübung und Kanzleiführung des Notars.