Streitvermeidung
Durch die umfassende Verpflichtung des Notars zur Belehrung der Vertragsparteien über Art und Folgen der von ihnen beabsichtigten Rechtsgeschäfte und Rechtserklärungen sowie durch die genaue Erforschung des tatsächlichen Willens der Parteien und die korrekte Beurkundung des vereinbarten Vertragswillens trägt der Notar wesentlich zur Vermeidung von Missverständnissen und nachfolgenden Prozessen bei.









