Systemisierung
Die ständige Überprüfung der Zahl der Notarstellen im Bundesgebiet zur zufriedenstellenden Versorgung der Bevölkerung mit notariellen Rechtsdienstleistungen nennt man Systemisierung. Notarstellen werden vom Bundesminister für Justiz nach den Bedürfnissen juristischer Grundversorgung bei Vorliegen der im Gesetz bestimmten Voraussetzungen geschaffen.









