Testamentsregister
Das „Österreichische Zentrale Testamentsregister (ÖZTR)" dient der Registrierung der Verwahrung der bei Gerichten, Notaren und Rechtsanwälten hinterlegten letztwilligen Anordnungen, Erbverträge, Vermächtnisverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge sowie weiteren Urkunden über sonstige Erklärungen auf den Todesfall. Notare und Gerichte sind zur Meldung verpflichtet, wenn bei ihnen Urkunden der genannten Art hinterlegt werden; Rechtsanwälten steht eine Meldung frei. Das Register trägt zur leichteren Auffindbarkeit der Urkunden im Falle des Ablebens des Testators bei. Ende Mai 2010 waren einer internen Auswertung zufolge in diesem Register 1.728.611 letztwillige Verfügungen, die bei Notaren und Notariatsarchiven verwahrt waren, 85.746 letztwillige Verfügungen bei Rechtsanwälten und 25.446 letztwillige Verfügungen bei Gerichten registriert. Das Register wird EDV-gestützt betrieben. Jede Notariatskanzlei ist mit ihm online verbunden.









