Treuhandregister

Notare sind berufsrechtlich verpflichtet, von Ihnen übernommene Treuhandschaften in das Treuhandregister des österreichischen Notariates einzutragen. Ausgenommen von dieser Eintragungspflicht sind Treuhandschaften, deren Treuhandrahmen EUR 10.000,00 nicht übersteigt sowie Verwahrungen, die der Notar als Gerichtskommissär vornimmt.