Urkunde

Jede Rechtsordnung braucht für Rechtsvorsorge und Rechtssicherheit verlässliche Urkunden. Der Notar ist dazu berufen, unter Einhaltung der gesetzlichen Rechtsberatungs- und Formvorschriften Urkunden von besonderer Beweiskraft zu verfassen, zu verwahren und hievon den Berechtigten Ausfertigungen und Abschriften zum Nachweis ihrer Rechte und Pflichten auszufolgen. Der Notar kann Urkunden auf Papier erstellen oder in elektronischer Form. Für beide Formen gelten eigene Formalvorschriften. Auch öffentlichen Urkunden, die in elektronischer Form erstellt wurden, kommt erhöhte Beweiskraft zu.