Versicherung
Jeder Notar und jeder Notariatssubstitut ist verpflichtet vor Aufnahme seiner Berufstätigkeit eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und diese während der Dauer seiner Berufstätigkeit aufrecht zu halten. Die Mindestversicherungssumme beträgt derzeit EUR 400.000,00 für jeden Versicherungsfall. Liegt ein konkreter Treuhandrahmen über der Versicherungssumme des Notars und registriert der Notar die Treuhandschaft ordnungsgemäß im Treuhandregister, so erhöht sich die Versicherungssumme auf den vom Notar eingetragenen Treuhandrahmen (bis maximal EUR 4,5 Mio). Wenn der Notar die Treuhandschaft über die Notartreuhandbank abwickelt, steht eine Versicherungssumme von maximal EUR 7,5 Mio zur Verfügung.









