Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht dient dazu, für den Fall einer Behinderung in Zukunft rechtzeitig vorzusorgen. Sie wird erteilt, solange der Vollmachtgeber noch handlungs- und geschäftsfähig ist. Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson benannt und bevollmächtigt, die übertragenen Angelegenheiten wahrzunehmen. Der Inhalt einer Vorsorgevollmacht wird erst dann wirksam, wenn der Vollmachtgeber die zur Besorgung der anvertrauten Angelegenheiten erforderliche Geschäftsfähigkeit oder Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder seine Äußerungsfähigkeit verliert.