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Zur Information über seine Arbeitsbereiche darf der Notar für seine Klienten geeignete Unterlagen, in der Regel Broschüren, Informationsfolder und ähnliches bereithalten. Das früher in Geltung stehende absolute Werbeverbot für den Notar ist zur besseren Information der rechtsuchenden Bürger über die Arbeitsgebiete der Notare gelockert worden.