Die Patientenverfügung - Eine der persönlichsten Entscheidungen Ihres Lebens.

Wahrscheinlich wissen Sie, wo für Sie die Grenzen medizinischer Behandlung sind. Aber wer weiß das noch, wenn es so weit ist?

Wie weit sollen und dürfen Krankenhäuser und Ärzte in ihrer Behandlung gehen?

Wo ist die Grenze zwischen menschlicher Würde und medizinischer Technik?

Die Frage nach medizinischen Behandlungsmethoden stellt sich für viele erst im hohen Alter, oft genug aber auch in jungen Jahren - nach einem Unfall oder als Folge von Erkrankungen.

Die Frage ist dann: Was ist, wenn man geistig oder körperlich selbst nicht mehr in der Lage ist, die notwendigen Entscheidungen über die medinizische Versorgung alleine zu treffen? Was gilt dann? Wer entscheidet dann? Wessen Wille zählt dann?

Die Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung wird schriftlich festgehalten, welche medizinischen Maßnahmen im Falle von Unfällen oder Krankheiten nicht getroffen werden dürfen.

Damit ist der Wille des Patienten auch für den Fall dokumentiert, dass er selbst nicht mehr in der Lage ist, seine Meinung zu äußern, seinen Willen zu bekunden und seine Entscheidung zu treffen.

Ihr Notar berät Sie über die rechtlichen Möglichkeiten und hilft beim Errichten der Patientenvefügung.

Die Eintragung ins Patientenverfügungsregister. Damit Ihr Wille auch berücksichtigt wird.
Jede Patientenverfügung, die bei einem Notar errichtet wird, kann auf Wunsch in das Patientenverfügungsregister eingetragen werden. Mehr Information dazu finden Sie hier.