Die Eintragung ins Patientenverfügungsregister.
Jede Patientenverfügung, die bei einem Notar errichtet wird, kann auf Wunsch in das Patientenverfügungsregister eingetragen werden.
Dieses Register wird von der Österreichischen Notariatskammer in Kooperation mit dem Österreichischen Roten Kreuz geführt.
Über eine 24-Stunden-Telefon-Hotline des Österreichischen Roten Kreuzes steht das Patientenverfügungsregister der österreichischen Notare den Krankenhäusern oder Ärzten rund um die Uhr zur Verfügung.
Das heißt: Es kann im Notfall jederzeit sofort abgefragt werden, ob von Ihnen eine Patientenverfügung vorliegt.
Wenn Ihre Patientenverfügung in diesem Register eingetragen ist, können Sie also davon ausgehen, dass diese bei einer Abfrage bekannt wird.
Sie selbst können bestimmen, ob der Text ihrer Patientenverfügung auch direkt dem abfragenden Arzt oder Krankenhaus zur Verfügung gestellt werden darf.
Die Österreichische Notariatskammer und das Österreichische Rote Kreuz. Partnerschaft, die Sicherheit schafft.
Die Selbstbestimmung des Menschen ist dem Österreichischen Roten Kreuz in seiner gesamten Arbeit ein wichtiges Anliegen. EIne Patientenverfügung stellt die Ausübung des Patientenrechts auf Selbstbestimmung im Vorhinein sicher.
Den Ärzten ermöglicht diese Willenserklärung, ein menschenwürdiges Sterben nach den Wünschen des Patienten zuzulassen - ohne rechtliche Bedenken haben zu müssen.
Die Infrastruktur des Roten Kreuzes gewährleistet ein 24-Stunden-Service. Ausgebildete Mitarbeiter des Roten Kruezes stehen Ärzten und Spitälern mit Informationen über eine Patientenverfügung rund um die Uhr zur Verfügung.









