Welchen Vertragspartner vertritt der Notar?

Der Vertragspartner möchte, dass der Vertrag von ‘seinem' Notar verfasst wird. Kann man darauf eingehen, oder muss man befürchten, dass dieser Notar nur die Interessen seines Auftraggebers, das heißt des Vertragspartners, wahrnimmt?

Nein, diese Befürchtung ist grundlos!
Österreichs Notare sind als Vertragsverfasser verpflichtet, die Interessen aller Vertragsteile zu verfolgen, ohne dabei einen der Vertragsteile zu begünstigen. Sie sind zu neutralem Verhalten verpflichtet und haben absolut unparteiisch vorzugehen. Dabei sind sowohl Vorteile als auch Nachteile, die sich aus dem Vertrag ergeben können, aufzuzeigen.

Der vertragsverfassende Notar hat alle Vertragsparteien genau über die einzelnen Vertragspunkte zu informieren und sie über die Folgen und Auswirkungen zu belehren. Nur dadurch kann gewährleistet sein, dass die Vertragsparteien auch wissen, was sie dann letztendlich unterschreiben.

Diese Verpflichtung gilt für Notare in Österreich nicht nur, wenn sie sogenannte „Notariatsakte" errichten, sondern auch für sämtliche von ihnen errichteten Verträge. Mit „errichteten" Verträgen sind aber nur solche gemeint, die Notare auch selbst verfasst haben. Für Verträge, die ein Notar nicht errichtet hat, sondern bei welchen er lediglich die Unterschriften der Parteien beglaubigt, trifft oben Erwähntes nicht zu. Bei Beglaubigungen hat der Notar nur die Echtheit der geleisteten Unterschriften zu bestätigen, ist aber für den Inhalt des Vertrages nicht verantwortlich.