Beglaubigung von Testamenten - richtig oder falsch?

Immer wieder werden bei Verlassenschaften Testamente vorgelegt, auf welchen nur zwei Testamentszeugen unterschrieben haben. Wenn dann der Notar, der die Verlassabhandlung durchführt, auf die Ungültigkeit der letztwilligen Verfügung hinweist, gibt es herbe Enttäuschungen und verwunderte Gesichter. "Ja, aber es haben doch zwei Zeugen unterschrieben, es ist bloß die Beglaubigung vom Notar nicht drauf", hört mann dann meistens.

Eine letztwillige Verfügung (Testament), bei welcher der Testator den gesamten Inhalt eigenhändig schreibt und auch seine Unterschrift eigenhändig beisetzt, ist auch ohne Testamentszeugen gültig.

In Deutschland z.B. ist ein Ehegattentestament, welches von einem Ehegatten geschrieben und von beiden unterschrieben wird, für beide Ehegatten gültig. In Österreich ist ein solches Testament nur für denjenigen gültig, der Text und Unterschrift eigenhändig geschrieben hat.

Wird das Testament jedoch von einer anderen Person als dem Testator geschrieben oder auch auf einer Schreibmaschine (oder in den PC) getippt, sind neben der eigenhändigen Unterschrift des Testators auch die Unterschriften von drei Testamentszeugen, die zu ihrem Namen den Zusatz "als Testamentszeuge" hinzufügen sollten, unbedingt erforderlich!