Für die Horrorecke
Es gibt Fälle, bei welchem die gesetzlichen Erben berichteten, dass der Erblasser wohl einmal ein Testament errichtet, dieses aber vernichtet hat. Wie aber wunderten sich diese gesetzlichen Erben, als plötzlich ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Original des angeblich vernichteten Testamentes auftauchte und dem Verlassgericht vorgelegt wurde. Es musste nach diesem Testament abgehandelt werden und die gesetzlichen Erben „schauten durch die Finger."
Eine ähnliche ‘Kuriosität' findet man beim Lesen einer oberstgerichtlicher Entscheidungen. Wird ein Testament eigenhändig geschrieben und unterschrieben und dabei Durchschriften mit Kohle- oder Blaupapier angefertigt, dann gilt, wenn das Original nicht mehr vorhanden ist, auch eine solche ‘Blaupause' als Original, wenn nicht bewiesen wird, dass der Erblasser das Original absichtlich vernichtet hat.
In beiden Fällen ist sicherlich der Wille des Erblassers vereitelt, denn, wer kann nach vielleicht zwanzig Jahren schon beweisen, dass der Erblasser sicherlich nicht einmal mehr wusste, wieviele ‘Gleichschriften' oder Blaupausen seines Testamentes noch existierten, als er es vernichtet hat.
Dieser Gefahr kann man ganz einfach dadurch entgehen, dass man nur ein einziges Originaltestament entweder überhaupt beim Notar errichtet oder diesem zur Verwahrung gibt. Der Notar garantiert die sichere Aufbewahrung und auch dafür, dass nach dem Tod des Erblassers das Testament in die richtigen Hände (entweder des zuständigen Gerichtskommissärs oder direkt an das Verlassenschaftsgericht) kommt.
Den Inhalt erfährt vor dem Tod des Erblassers niemand, denn der Notar ist zu strengster Amtsverschwiegenheit verpflichtet (das ist fast so etwas wie das Beichtgeheimnis). Das Recht des Erblassers, sein Testament jederzeit zurückzunehmen, zu widerrufen oder zu ändern, wird durch diese Verwahrung überhaupt nicht berührt. Und auch die Kosten für ein beim Notar errichtetes Testament stehen in keinem Verhältnis zu den Problemen, die oben geschildert wurden und die aus zwar gut gemeinten, aber falschen Sicherheitsbestrebungen entstehen können.









