Ersatz von Aufwendungen auf gemeinsame Wohnung
Ein junges Ehepaar lebt im Haus der Eltern des Mannes. Mit Erlaubnis der Eltern, also der Eigentümer, bauen die Ehepartner das Obergeschoß des Hauses zu ihrer ehelichen Wohnung aus. Beide Eheleute verwenden ihre Ersparnisse und laufenden Einkommen für den Ausbau und die Installationen.
Nun wird die Ehe nach einigen Jahren geschieden, die Frau verlässt die gemeinsam gebaute Wohnung und fordert die von ihr geleisteten Beiträge zurück. Der Ehemann bestreitet jedoch die Höhe der von seiner Frau angegebenen Geldbeträge. Die Schwiegereltern verweigern jegliche Zahlung, da der Ausbau des Obergeschoßes ihres Hauses lediglich auf Wunsch und im Interesse der jungen Eheleute erfolgte und sie selbst diese Räumlichkeiten nie benutzt haben.
Nun wird die Ehe nach einigen Jahren geschieden, die Frau verlässt die gemeinsam gebaute Wohnung und fordert die von ihr geleisteten Beiträge zurück. Der Ehemann bestreitet jedoch die Höhe der von seiner Frau angegebenen Geldbeträge. Die Schwiegereltern verweigern jegliche Zahlung, da der Ausbau des Obergeschoßes ihres Hauses lediglich auf Wunsch und im Interesse der jungen Eheleute erfolgte und sie selbst diese Räumlichkeiten nie benutzt haben.
Was ist schiefgelaufen?
Vor Beginn des Wohnungsausbaues im Haus der Eltern des Mannes hätten das Ehepaar bei einem Notar einen Ehepakt errichten sollen. In einem Ehepakt werden für den Fall der Scheidung z.B. bei gemeinsamen Investitionen Rückforderungsansprüche oder sonstige Rechte jedes Ehegatten, wie auch neu, das rechtliche Schicksal der Ehewohnung festgelegt. So kann etwa auf dem Haus eine Hypothek zur Sicherstellung späterer Forderungen der Ehefrau begründet werden.









