Wissenswertes über Adoption
Spielt das Alter eine Rolle?
Der Adoptivvater muss mindestens 30 Jahre, die Adoptivmutter 28 Jahre alt sein. Zwischen den Adoptiveltern und dem Adoptivkind muss ein Altersunterschied von 18 Jahren bestehen. Eine Unterschreitung dieser Altersgrenzen ist dann möglich, wenn bereits eine Eltern-Kind-Beziehung gegeben ist oder das Adoptivkind ein Stiefkind ist oder ein Verwandtschaftsverhältnis besteht.
Die rechtliche Situation
Die Adoption kommt durch einen schriftlichen Vertrag zwischen den Adoptiveltern und deren Wahlkind zustande. Dieser Vertrag muss vom Bezirksgericht bewilligt werden. Das Bezirksgericht kann seine Zustimmung verweigern, wenn ein begründetes Anliegen eines leiblichen Kindes der Adoptiveltern besteht. Das ist z.B. der Fall, wenn Unterhalt oder Erziehung des leiblichen Kindes gefährdet sind. Bei minderjährigen Kindern hängt die Bewilligung durch das Bezirksgericht außerdem von der Zustimmung der Eltern ab.
Durch die Adoption erhält das Kind den Familiennamen der Adoptiveltern. Durch die Adoption entstehen zwischen Adoptiveltern und -kind die gleichen Rechte und Pflichten, wie sie durch eheliche Abstammung begründet werden. Das Adoptivkind wird den Eltern gegenüber erb- und pflichtteilsberechtigt, behält aber auch das Erbrecht gegenüber seinen leiblichen Eltern.
Ist eine Aufhebung der Adoption möglich?
Eine Aufhebung der Adoption durch das Gericht ist nur dann möglich, wenn das Ehepaar R. gemeinsam mit seinem Adoptivkind die Aufhebung beantragt.









