Firmenvermögen und Scheidung

Herr und Frau S. lassen sich ohne beiderseitigem Einvernehmen scheiden. Die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens erfolgt durch den Richter, doch dabei gibt es Ausnahmen.

Firmenvermögen unterliegt nicht unbedingt einer Aufteilung

Das Gesetz sagt, dass Unternehmen und Anteile an Unternehmen bei einer Scheidung nicht aufgeteilt werden, außer es handelt sich um „bloße Wertanlagen". Besitzt nur ein Ehegatte Firmenvermögen, ist die Situation problemlos. Besitzen Herr und Frau S. Anteile an der Firma und liegt keine vertragliche Regelung über die Aufteilung der Firma im Fall einer Scheidung vor, so müssen die Geschiedenen gemeinsam das Unternehmen weiterführen, wenn es nicht noch nachträglich zu einer anderen Regelung kommt.

Wohnhaus, Firma und Scheidung

Grundsätzlich gilt, dass die gemeinsame Wohnung oder das Haus bei einer Scheidung immer aufgeteilt werden, unabhängig, wer der Eigentümer ist. Ein Sonderfall liegt vor, wenn der gemeinsame Wohnsitz räumlich so mit dem Unternehmen verbunden ist, dass eine Trennung nicht durchführbar ist. In diesem Fall verbleibt der Wohnsitz beim Unternehmen.