Der Ablauf des Verfahrens
Die Schlichtung kann helfen, schneller und billiger zum Recht zu kommen - also Geld, Nerven und Zeit ersparen. Die österreichischen Notare sind die logischen Partner dafür.
Nach Erhalt eines Antrags auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens prüft die Schlichtungsstelle des Österreichischen Notariats die Schlichtungsfähigkeit der Angelegenheit, lädt den anderen Beteiligten zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren ein, fordert allenfalls einen Kostenvorschuss ein und weist, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, das Verfahren einem Notar als Schlichter zur weiteren Durchführung zu.
Die Parteien eines Schlichtungsverfahrens können jederzeit aus dem Verfahren aussteigen. Die Kosten sind in einer von der Österreichischen Notariatskammer aufgestellten Gebührenordnung geregelt.
Das Verfahren endet durch Einigung der Parteien oder durch die Erklärung der Parteien bzw. des Schlichters, dass sie das Verfahren nicht mehr fortsetzen. Im Fall der Einigung ist der Notar berechtigt, die Einigung zu beurkunden und damit rechtlich abzusichern. Die Kosten für diese Urkundenerrichtung fallen gesondert an.










