Beurkundung

Nach einer Beratung über Ihre Unternehmensvorsorge können beispielsweise beurkundet werden:
  • Testamente für Unternehmer
  • Vorsorgevollmachten für Unternehmer
  • Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge (mit Ehegatten und Kindern, die das Unternehmen nicht weiterführen werden)
  • Abtretungs- und Schenkungsverträge (mit Ehegatten und Kindern, die das Unternehmen weiterführen werden)
  • Abtretungs- und Kaufverträge (mit Dritten oder Familienangehörigen, die das Unternehmen übernehmen)
  • Einbringungsverträge, Sacheinlageverträge, Zusammenschlussverträge (nach dem Umgründungssteuergesetz)
  • Übernahms- und Beitrittserklärungen
  • Syndikatsverträge
  • Gesellschaftsverträge und Gesellschafterbeschlüsse, Generalversammlungen und Hauptversammlungen
  • Miet- und Pachtverträge für Sonderbetriebsvermögen oder anderes Privatvermögen
  • Privatstiftungen

Ihr Notar wird für Sie diese Urkunden nicht nur erstellen, er führt für Sie auch

  • die Selbstberechnung der damit verbundenen Gebühren und Steuern (Gesellschaftssteuern, Schenkungssteuern, Grunderwerbsteuern, Eintragungsgebühren)
  • und alle damit verbundenen Änderungen im Firmenbuch und im Grundbuch durch.

Die Unternehmensvorsorge mit Ihrem Notar:

  • intensive Beratung in allen rechtlichen Angelegenheiten
  • die Erarbeitung und Beurkundung Ihrer individuellen Lösung
  • mit der gewünschten raschen Abwicklung
  • mit der Sicherheit der öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde
  • und mit der elektronischen Archivierung der Urkunden