Die Beratung beim Notar

Qualität mit Brief und Siegel. Die Beratung bei Ihrem Notar.

Als Unternehmer sind Sie natürlich für viele Anbieter von Beratungs- und Rechtsdienstleistungen ein begehrter Kunde. Entscheidend ist, dass Sie ein zufriedener Kunde sind.

Ihr Notar macht nicht nur...

  • beglaubigte Firmenbuchauszüge und Grundbuchsauszüge
  • die Beglaubigung Ihrer Unterschriften auf Eingaben an die Gerichte
  • die Verlesung der Urkunden vor der Unterschrift

...sondern auch:

  • Die fundierte Beratung in allen Fragen der Unternehmensnachfolge/Unternehmensvorsorge
  • Die diskrete Beratung im Erb- und Pflichtteilsrecht für Unternehmer
  • Die Errichtung und Beurkundung aller Verträge, die mit einer Unternehmensübertragung verbunden sein können
  • Die Selbstberechnung der Gebühren und Steuern oder auch die Anzeige beim Finanzamt
  • Die Überprüfung der vorgeschriebenen Steuer
  • Die Einreichung beim Firmenbuchgericht
  • Die Einreichung beim Grundbuchsgericht
  • Die Überprüfung der Eintragung im Firmenbuch

Ihr Notar kann alles, was ein hervorragend ausgebildeter Jurist kann.
Und er kann, was nur ein Notar darf.

Ihr Notar berät Sie auch zu

  • Informationen Ihres Kunden- und Lieferantenkreises bei Unternehmensübertragungen
  • Erfordernissen für das Geschäftspapier
  • Förderungen für Unternehmensübertragungen
  • Offenlegungsverpflichtungen nach nationalem und EU-Recht und vielen anderen Fragen, die Sie ihm im Unternehmensrecht jederzeit stellen können