Die Beratung beim Notar
Qualität mit Brief und Siegel. Die Beratung bei Ihrem Notar.
Als Unternehmer sind Sie natürlich für viele Anbieter von Beratungs- und Rechtsdienstleistungen ein begehrter Kunde. Entscheidend ist, dass Sie ein zufriedener Kunde sind.
Ihr Notar macht nicht nur...
- beglaubigte Firmenbuchauszüge und Grundbuchsauszüge
- die Beglaubigung Ihrer Unterschriften auf Eingaben an die Gerichte
- die Verlesung der Urkunden vor der Unterschrift
...sondern auch:
- Die fundierte Beratung in allen Fragen der Unternehmensnachfolge/Unternehmensvorsorge
- Die diskrete Beratung im Erb- und Pflichtteilsrecht für Unternehmer
- Die Errichtung und Beurkundung aller Verträge, die mit einer Unternehmensübertragung verbunden sein können
- Die Selbstberechnung der Gebühren und Steuern oder auch die Anzeige beim Finanzamt
- Die Überprüfung der vorgeschriebenen Steuer
- Die Einreichung beim Firmenbuchgericht
- Die Einreichung beim Grundbuchsgericht
- Die Überprüfung der Eintragung im Firmenbuch
Ihr Notar kann alles, was ein hervorragend ausgebildeter Jurist kann.
Und er kann, was nur ein Notar darf.
Ihr Notar berät Sie auch zu
- Informationen Ihres Kunden- und Lieferantenkreises bei Unternehmensübertragungen
- Erfordernissen für das Geschäftspapier
- Förderungen für Unternehmensübertragungen
- Offenlegungsverpflichtungen nach nationalem und EU-Recht und vielen anderen Fragen, die Sie ihm im Unternehmensrecht jederzeit stellen können









