Im Auftrag des Gerichts
Verlassenschaftsabhandlungen
Die Abwicklung von Verlassenschaften ist eines von vielen Beispielen dafür, welchen Beitrag die Notare zur Rechtspflege in Österreich leisten. Es ist kaum bekannt, dass die Notare rund 20 % aller Verlassenschaften unentgeltlich abwickeln. Das Gesetz verlangt das Verfahren nämlich auch dann, wenn kein Nachlassvermögen vorhanden ist.
Grundbuch- und Firmenbuchabfrage
Das Grundbuch und das Firmenbuch sind in Form elektronischer Datenbanken geführt. Der Notar fertigt als Gerichtskommissär amtliche Auszüge aus dem Grundbuch oder Firmenbuch an und bestätigt dadurch die Echtheit des Auszugs und des Inhalts.
Wählen Sie unter Download das Dokument "Im Auftrag des Gerichts" um nähere Informationen zum Verlassenschaftsverfahren und den Tätigkeiten des Notars als Gerichtskommissär zu erhalten.










