Patientenverfügungsregister

½ Jahr Kooperation Österreichisches Notariat und Rotes Kreuz
Seit 10. Dezember 2007 sorgen Österreichische Notariatskammer und Rotes Kreuz gemeinsam dafür, dass bei Notaren registrierte Patientenverfügungen rund um die Uhr für Krankenanstalten abrufbar sind. Über 1.400 Patientenverfügungen sind in diesem Register verfügbar, mehr als 7.500 Anfragen nach Informationsunterlagen gab es im ersten Halbjahr. 20 Prozent der Krankenanstalten haben sich bereits für das Patientenverfügungsregister angemeldet.

In einer Patientenverfügung wird schriftlich fest gehalten, welche medizinischen Maßnahmen im Fall von Unfällen oder Krankheiten nicht getroffen werden dürfen. Damit ist der Wille des Patienten auch für den Fall dokumentiert, dass er selbst nicht mehr in der Lage ist, seine Meinung zu äußern, seinen Willen zu bekunden und seine Entscheidung zu treffen. Abgelehnt werden können zum Beispiel Dialyse, die Beatmung nach einem Herzstillstand oder die künstliche Ernährung über eine Magensonde aber auch medizinische Maßnahmen in einem längeren Koma oder Operationen können verweigert werden. Wichtig ist, dass die Patienten sich vorab bei einem Arzt und einem Rechtberater wie einem Notar beraten lassen.

Rund um die Uhr
„Damit der Wunsch des Patienten bei einer medizinischen Behandlung umgesetzt werden kann, ist eine rasche und zuverlässige Verfügbarkeit notwendig", weiß Dr. Klaus Woschnak, Präsident der Österreichischen Notariatskammer. Die Österreichischen Notare und das Rote Kreuz bieten hier ein besonderes Service: Im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats können die Notare Patientenverfügungen registrieren. Ausgebildete Mitarbeiter des Roten Kreuzes gewährleisten an 365 Tagen im Jahr ein 24-Stunden-Service für Ärzte und Spitäler. „Die Selbstbestimmung des Menschen entspricht unserem Anliegen von Selbsthilfe und Selbstverantwortung. Eine Patientenverfügung stärkt das Recht des Patienten auf Selbstbestimmung und bietet jedem einzelnen die Möglichkeit, wichtige Entscheidungen für sich persönlich auch selbst zu treffen", sagt Werner Kerschbaum, stv. Generalsekretär des Österrei-chischen Roten Kreuzes.

Beachtlich oder verbindlich?
Während eine so genannte beachtliche Patientenverfügung eine Orientierungshilfe für den behandelnden Arzt darstellt, ist die verbindliche Patientenverfügung verpflichtend. Letztere kann deshalb nur schriftlich und nach vorangegangener Aufklärung durch einen Arzt bei einem Notar oder einem Patientenanwalt oder Rechtsanwalt errichtet werden. Die verbindliche Patientenverfügung ist fünf Jahre lang gültig. Danach muss sie erneuert werden, sonst gilt sie immerhin noch als beachtlich. Der Grund: Medizinischer Fortschritt, persönliche Erfahrungen und Krankengeschichten können die Bedürfnisse rasch ändern.

Patientenverfügung bei einem Notar Schritt für Schritt

  1. Beratung und medizinische Aufklärung durch Arzt.
  2. Beratung durch Notar: Erstellung Patientenverfügung.
  3. Registrierung im notariellen Patientenverfügungsregister.
  4. Tritt ein Anlassfall ein, ruft die Krankenanstalt beim Roten Kreuz die Patientenverfügung ab.

Rechtsberatung bei einem Notar schützt
Österreichweit sind 483 Notarinnen und Notare tätig. Die Beratung durch einen Notar kann rechtliche Klarheit schaffen und durch entsprechende Verträge vor unerwünschten Folgen schützen. Ein erstes Beratungsgespräch ist bei jedem österreichischen Notar kostenlos. Im Zuge dessen werden auch Beratungsaufwand und Kosten vereinbart.

10.06.2008