Selbstbestimmung durch Vorsorgevollmacht

Mehr als 800.000 Unfälle passieren laut Freizeitunfallstatistik des Kuratoriums für Verkehrssicherheit jedes Jahr. 8.500 davon haben schwerwiegende Verletzungen mit Dauerschäden zur Folge. Fast drei Viertel aller Unfälle passieren in den eigenen vier Wänden, in der Freizeit und beim Sport - etwa beim Fußball, Schwimmen oder Wandern. Umso wichtiger ist, rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen. Eine Vorsorgevollmacht legt fest, wer im Ernstfall Rechts- und Geldgeschäfte erledigen und wichtige Entscheidungen treffen kann. Das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis, geführt von der Österreichischen Notariatskammer, sorgt dafür, dass alle registrierten Vorsorgevollmachten im Fall des Falles auffindbar sind. Innerhalb von einem Jahr haben rund 6.000 Österreicher diese Registrierungsmöglichkeit genützt.

„Die Vorstellung, etwa auf einer Bergtour oder bei anderen Freizeitaktivitäten zu verunglücken und auf der Intensivstation zu landen, ist für viele Menschen so weit weg, dass sie sich nicht rechtzeitig damit auseinandersetzen. Doch das kann fatale Folgen haben" warnt Dr. Michael Lunzer, Notar in Wien. Sabine S. dachte bis vor zwei Jahren noch genauso. Bis ihr Lebensgefährte Josef K. auf einer Wanderung verunglückte und im Koma lag. Zum persönlichen Schicksal kam noch, dass die beiden sich rechtlich nicht abgesichert haben. Das hieß für Sabine S.: kein Zugang zum Konto ihres Lebensgefährten und damit finanzielle Engpässe, keine Vertretungsbefugnis bei wichtigen Entscheidungen wie der Frage nach der geeigneten medizinischen Behand-lung sowie der Frage, wie das Unternehmen ihres Lebensgefährten weitergeführt werden kann. „Mit einer Vorsorgevollmacht lassen sich solche Situationen vermeiden", betont Notar Lunzer, „denn damit kann schon im Voraus bestimmt werden, wer z.B. bei Bedarf in welchem Umfang Bankgeschäfte erledigt, wer für die Wohnung und die Bezahlung der Miete sorgt."

Sicher durch Eintrag ins Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis
Damit die Vorsorgevollmacht im Fall des Falles berücksichtigt werden kann, ist es wichtig, dass sie gefunden wird. Deshalb wurde das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingeführt, das die Österreichische Notariatskammer in gesetzlichem Auftrag führt. Die Zahl der Einträge in diesem elektronischen Register hat sich seit einem Jahr mit 6.000 Registrierungen mehr als verdoppelt. Pro Monat kommen rund 500 dazu.

Neben Vorsorgevollmachten können im ÖZVV auch Sachwalterverfügungen und Widersprüche gegen die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger registriert werden. Weiters können, nur beim Notar, die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger und das Wirksamwerden einer Vorsorgevollmacht registriert werden.


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12.08.2008