Die Ausbildung
Wer Notar werden möchte, muss von einem Notar als Kandidat aufgenommen werden.
Der Eintritt eines Kandidaten in die Kanzlei muss der Notariatskammer des jeweiligen Bundeslandes mitgeteilt werden. Für die Aufnahme als Notariatskandidat muss ein Studium des österreichischen Rechts abgeschlossen sein und eine Gerichtspraxis von mindestens neun Monaten nachgewiesen werden. In der Kanzlei des Ausbildungsnotars gewinnt der Kandidat praktische Erfahrung in den verschiedenen notariellen Tätigkeitsbereichen.
Die Prüfung
Um Notar werden zu können, muss der Kandidat die Notariatsprüfung bestehen. Diese ist in zwei Teilprüfungen abzulegen. Jede dieser Teilprüfungen besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil und ist innerhalb einer bestimmten Zeit zu absolvieren.
Die Notariatsprüfung wird vor einer Prüfungskommission abgelegt, die aus vier Prüfern besteht: aus dem Präsidenten oder Vizepräsidenten des jeweiligen Oberlandesgerichts, einem weiteren Richter sowie zwei Notaren.
Die Fortbildung
Mit der Notariatsprüfung ist die Ausbildung des Notars aber nicht abgeschlossen. Jeder Notar und Notariatskandidat ist verpflichtet, seine Qualifikation durch Fortbildung zu erhalten und zu erweitern. Dazu wird von der Österreichischen Notariatsakademie und dem Verein der Notariatskandidaten ein umfangreiches Programm von Fortbildungsveranstaltungen angeboten.
Die Ernennung
Die Ernennung zum Notar erfolgt durch den Bundesminister für Justiz. Für die Bewerbung um eine freie Notarstelle muss man wenigstens sieben Jahre vorwiegend notarielle Berufserfahrung nachweisen. Dazu gehören mindestens drei Jahre Praxis, die der Kandidat nach erfolgreicher Notariatsprüfung in einer Kanzlei erworben haben muss.










