Rechtsgebiete

Ansprechstelle bei der Bearbeitung von Fällen mit EU-Bezug

Die Europäisierung der Tätigkeit des Notars wirkt sich immer stärker in der Rechtspraxis aus. Schon heute haben von Notaren zu bearbeitende Angelegenheiten EU-Bezug, wie etwa in den Bereichen Erbrecht und Verlassenschaftsverfahren, Grundbuch/Liegenschaftserwerb, Firmenbuch/Gesellschaftsrecht, Ehegüterrecht, Brüssel I und Eu. Vollstreckungstitel-Verordnung und im Vertragsrecht sowie bei Vollmachtsregelungen. Das Europäische Netz des Notariats leitstet auch Unterstützung, wenn es um die Umsetzung von EU-Recht ins eigene nationale Recht geht.

Beispiele für beantwortete Anfragen:

  • In welchem Register ist ein Liegenschaftspfand in Belgien einzutragen?
  • Forderungsanmeldung einer Verlassenschaft in Spanien?
  • Welche Behörde ist in die Deutschland die zuständige Meldebehörde?
  • Deutschsprachiger Notar in Kroatien gesucht.
  • Personensuche in Italien: Welches Melderegister gibt es und ist zuständig?
  • Wo finde ich das Formblatt III der VollstreckungstitelVO ?
  • Wie gelange ich in Belgien zu einer Vertretungsbestätigung eines Unternehmens mit Sitz in Belgien für das österreichische Firmenbuch?
Achtung: Das ENN leistet keine Rechtsberatung. Beispiel für eine aus diesem Grund nicht beantwortbare Anfrage: Art und Weise der Bewertung von Liegenschaften in Deutschland.

Sie benötigen rasch und unbürokratisch Unterstützung? Ihre erste Adresse dafür sind die österreichischen Ansprechpartner (Mag. Eva Gutmayer und Dr. Ingo Kollingbaum - ÖNK in Wien) im Netzwerk der insgesamt 22 nationalen Notariatsorganisationen.


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