WNN
Nach dem Vorbild des ENN (Europäisches Netz des Notariats) wurde Ende 2010 von der Internationalen Notariatsunion (UINL) ein Weltweites Netz des Notariats (WNN) geschaffen. Die Kontaktstellen können von Notaren in Anspruch genommen werden, wenn diese technische Hilfe zur Bearbeitung eines grenzüberschreitenden Falles benötigen. Wenngleich das weltweite notarielle Netz nicht die Rechtsberatung durch den einzelnen Notar ersetzen kann, soll es doch für die Notare ein Hilfsinstrument sein, an das sie sich in ihrer eigenen Sprache wenden können.
Während für die im CNUE und damit im ENN organisierten Staaten (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn) Anfragen primär im Wege des ENN behandelt werden können, steht für alle anderen UINL-Mitgliedstaaten bzw. den Bereich der anderen UINL-Mitgliedsorganisationen nur das WNN offen.
Diese UINL-Mitglieder sind im Einzelnen die Notariatsorganisationen in den Staaten Albanien, Algerien, Andorra, Argentinien, Armenien, Benin, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Burkina Faso, Chile, China, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, Elfenbeinküste, El Salvador, Gabun, Georgien, Guatemala, Guinea, Haiti, Honduras, Indonesien, Japan, Kamerun, Kolumbien, Rep. Kongo, Kuba, Mali, Marokko, Mauretanien, Mauritius, Mazedonien, Mexiko, Moldawien, Monaco, Nicaragua, Niger, Panama, Paraguay, Peru, Puerto Rico, Russland, San Marino, Schweiz, Senegal, Südkorea, Togo, Tschad, Tunesien, Türkei, Uruguay, Vatikan, Venezuela, Rep. Zentralafrika, sowie weiters Notariatsorganisationen in London (GB), Louisiana (USA) und Québec (Kanada).
Wie beim ENN wird Notarinnen und Notaren im Rahmen des WNN folgender Service geboten:
Unterstützung kann geleistet werden bei ...
- ... der Frage, ob die Form einer öffentlichen Urkunde im Zielland notwendig oder möglich ist;
- ... der Suche nach Kollegen, die Sprachkompetenz besitzen;
- ... einer Anfrage an einen bestimmten Notar des Ziellandes;
- ... der Suche nach zuständiger Behörde im Zielland;
- ... der Suche nach konkreten Gesetzestexten.
Das WNN kann jedoch keine Rechtsberatung leisten. Diese bleibt beim einzelnen Notar. Im Rahmen des WNN können daher keine Rechtsauskünfte erteilt werden.
Die Anfragen sind schriftlich per E-Mail in Form von präzisen Fragen einzubringen und zwar ohne Übermittlung von Urkunden.
Die Kontaktstelle für Österreichs Notare:
Mag. Eva Gutmayer
Dr. Ingo Kollingbaum (Stv.)
wnn@notar.or.at









