Information

Für Ihre Treuhandgelder wird ein eigenes Konto eingerichtet, über das ausschließlich Ihr Notar und dessen amtlich bestellter Vertreter verfügen darf.
Mit der Kontoeröffnung gibt der Notar der NTB auch die berechtigten Zahlungsempfänger bekannt. Überweisungen erfolgen ausschließlich an vom Notar bekannt gegebene Zahlungsempfänger.