Hinweisgebersysteme der Notariatskammern zur Meldung von Verstößen gegen die Bestimmungen der Notariatsordnung, die der Verhinderung oder der Bekämpfung der Geldwäscherei oder der Terrorismusfinanzierung dienen

Die sechs Notariatskammern des österreichischen Notariats sind als Aufsichtsbehörden gemäß §§ 153 ff NO zur Beaufsichtigung der Notare in ihrem amtlichen Wirken und standesmäßigem Verhalten berufen.

In dieser Funktion bieten die Notariatskammern die Möglichkeit, den Verdacht eines Verstoßes eines Standesangehörigen gegen die Bestimmungen der Notariatsordnung (§§ 36 ff. NO), die der Verhinderung oder der Bekämpfung der Geldwäscherei (§ 165 StGB) oder der Terrorismusfinanzierung (§ 278d StGB) dienen, anzuzeigen oder zu melden. Die Meldung erfolgt über einen sicheren Kommunikationskanal mit Hilfe des WhistleB Hinweisgebersystems auf anonymisierter Basis. Das Hinweisgebersystem ist daher von den allgemeinen Kommunikationskanälen der Notariatskammern getrennt und gewährleistet damit die vollständige und zugleich vertrauliche Weiterleitung der Information an die zuständigen Einsichtsberechtigten der jeweiligen Notariatskammer unter Ausschluss des Zuganges durch unbefugte Dritte.

Durch das anonyme Erstellen eines Postfaches wird die Kommunikation mit der von Ihnen gewünschten Notariatskammer und die Übermittlung von Dateien ermöglicht, ohne die Identität des Hinweisgebers preiszugegeben. Das System kann dabei seitens der Notariatskammern nicht dazu verwendet werden, die Identität des Hinweisgebers festzustellen.

Wie reichen Sie eine anonyme Meldung ein?

Am einfachsten und sichersten reichen Sie Ihren Bericht ein, wenn Sie die Anweisungen im Formular befolgen.

Nach dem Absenden Ihrer Meldung werden Ihnen eine persönliche Identifikationsnummer sowie ein Passwort auf dem Bildschirm angezeigt. Bewahren Sie diese Angaben unbedingt sicher auf, um allenfalls eine weitere Kommunikation zu ermöglichen.

Sie bleiben während des gesamten Dialogs anonym. Bitte beachten Sie deshalb, dass auch die Notariatskammer, an die Sie eine Meldung senden, Ihre Identität nicht kennt. Um festzustellen, ob es Rückfragen seitens der Notariatskammer gibt, müssen Sie daher aktiv den Eingang allfälliger Rückmeldungen prüfen, indem Sie das Feld „Weiterverfolgung“ anklicken.

Sie erhalten eine Verständigung über das Hinweisgebersystem, dass Ihre Meldung eingelangt ist.

Allgemeine Informationen zum externen Dienstleister WhistleB:

WhistleB ist ein weltweit tätiger, 2011 gegründet Whistleblowing-Dienstleister sowie Experte für ethische Unternehmensführung und Compliance. Er unterstützt seine Kunden bei der Schaffung eines sicheren und transparenten Arbeitsumfeldes. Der WhistleB-Dienst wird derzeit in mehr als 150 Ländern eingesetzt.

Nähere Informationen zu WhistleB finden Sie unter https://whistleb.com/de.

Allgemeiner Hinweis:

Dieses Hinweisgebersystem dient nur der Meldung eines Verstoßes gegen Bestimmungen der Notariatsordnung zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung an die zuständige Notariatskammer.

Sonstige Eingaben an die zuständige Notariatskammer sind über dieses Hinweisgebersystem nicht möglich.

Wie reichen Sie eine anonyme Meldung ein?

Am einfachsten und sichersten reichen Sie Ihren Bericht ein, wenn Sie die Anweisungen im Formular befolgen.

Nach dem Absenden Ihrer Meldung werden Ihnen eine persönliche Identifikationsnummer sowie ein Passwort auf dem Bildschirm angezeigt. Bewahren Sie diese Angaben unbedingt sicher auf, um allenfalls eine weitere Kommunikation zu ermöglichen.

Sie bleiben während des gesamten Dialogs anonym. Bitte beachten Sie deshalb, dass auch die Notariatskammer, an die Sie eine Meldung senden, Ihre Identität nicht kennt. Um festzustellen, ob es Rückfragen seitens der Notariatskammer gibt, müssen Sie daher aktiv den Eingang allfälliger Rückmeldungen prüfen, indem Sie das Feld „Weiterverfolgung“ anklicken.

Sie erhalten eine Verständigung über das Hinweisgebersystem, dass Ihre Meldung eingelangt ist.

Bitte wenden Sie sich an die Notariatskammer der jeweiligen Region, in der sie einen Vorfall melden möchten:

Notariatskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland

Notariatskammer für Kärnten

Notariatskammer für Tirol und Vorarlberg

Notariatskammer für Salzburg

Notariatskammer für Oberösterreich

Notariatskammer für Steiermark