Das Notariat. Aktuell. Informativ.

Das Notariat als Brückenbauer zwischen analoger und digitaler Welt – mit hybriden Urkunden jetzt noch einfacher

Während der Pandemie stieg das Verlangen nach Digitalisierung und Flexibilität stark. Hybride Strukturen haben Eingang in unsere Berufswelten und Privatleben gefunden. Seit zweieinhalb Jahren sind digitale Rechtsdienstleistungen im österreichischen Notariat möglich. Im Juli 2022 wurde nun ein weiterer Schritt gesetzt: Eine Novelle, die das hybride Errichten und Beglaubigen von notariellen Urkunden ermöglicht.

Die Vorteile der Novelle im Detail

Seit zweieinhalb Jahren können nahezu alle notariellen Amtshandlungen auch online, also ohne persönliches Erscheinen in der Kanzlei, erfolgen. Die hybride Urkundenerstellung ist jetzt ein weiterer Schritt in Richtung Vereinfachung. „Damit konnte eine Lücke geschlossen werden, die die Abwicklung digitaler Rechtsdienstleistungen erschwerte“, führt Notarpartnerin Maria Thierrichter aus. „Wir Notar:innen konnten uns in den letzten zweieinhalb Jahren als digitale Rechtsdienstleister positionieren und profilieren. Klient:innen haben jetzt die Möglichkeit selbst zu entscheiden, ob sie Urkunden händisch unterschreiben oder digital signieren“, erklärt die Juristin. Die österreichischen Notar:innen sind im Vergleich zu anderen Notariaten in der EU bei der Digitalisierung Nummer eins. Österreicher:innen sehen die Vorteile von digitalen Rechtsdienstleistungen insbesondere in der Unabhängigkeit von Zeit, Ort und Person (72%), in der Zeitersparnis (70%) sowie in der Geschwindigkeit (70%), wie die Ergebnisse der repräsentativen Studie „So digital tickt Österreich“ vom Mai 2022 zeigen. Befragt wurden 1.000 Personen im Alter zwischen 18 und 69 Jahren von marketagent im Auftrag der österreichischen Notar:innen.

536 Notarinnen und Notare in Österreich bieten Rechtsberatung, Vertragserrichtung, Beurkundung und Registrierung im Urkundenarchiv aus einer Hand. Ihre Schwerpunkte sind Familien-, Erb-, Immobilien- und Unternehmensrecht. Nach der Digitalisierung der Rechtsdienstleistungen im März 2020 ist nun seit Juli 2022 auch die Errichtung und Beglaubigung von hybriden Urkunden möglich. Ein erstes Beratungsgespräch ist kostenlos.